Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zu gestalten – insbesondere Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinstunternehmen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Unabhängig von der Pflicht lohnt sich barrierefreies Webdesign, weil es mehr Menschen erreicht und die Nutzerfreundlichkeit verbessert.